Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Lehrstuhl für Systematische Theologie

Prof. Dr. Heinrich Assel

Zeitschriften

Lutherisch-kirchliche Zeitschriften

In Bayern hatte zunächst das homiletisch-liturgische Korrespondenzblatt (1825 – 38) den antirationalistischen Kampf der Erweckung geführt. Es wurde dann abgelöst durch das Organ der Erlanger Theologie, die Zeitschrift für Protestantismus und Kirche (ZPK), 1838 – 1876, hg. zunächst von A. Harleß, seit 1841 von Harleß, Höfling, Thomasius und Hofmann; dazu traten im Lauf der Zeit H. Schmid, A. von Scheurl (Jurist) und Fr. Frank. Die ZPK hat selten namentlich gezeichnete Artikel. So muss hier der Herausgeberkreis die Mitarbeiter vertreten. Der Name der Zeitschrift besage, „dass wir uns bei unserm Streben im entschiedensten Gegensatz zu einer Kirche befinden, die nichts vom Protestantismus, und zu einem Protestantismus, der nichts von der Kirche wissen will“ (bei Mehnert 57). Der Kampf soll also einmal gegen den Katholizismus gehen, der das Lebensrecht der protestantischen Kirche bestreitet – seinerzeit in Bayern ein durchaus aktuelles Programm. Er soll aber andererseits einem Protestantismus gelten, der sich kritisch von der Kirche distanziert. Hier werden einmal der zersetzende Rationalismus genannt, dann der pietistische Separatismus, und schließlich die theologischen Schulen, die unter dem „Aushängeschild der freien Forschung“ sich gegen die Kirche wenden. „Wenn irgendeine Kirche, so fordert die protestantische Kirche Freiheit der Forschung, so man das Wort wohl versteht und recht braucht. Aber die Kirche kann keine Freiheit unter dem Namen der Forschung und Wissenschaft einführen lassen, in welcher der wissenschaftliche Forscher, der für die Kirche zu arbeiten den Namen hat, sich von der höheren Gewissenspflicht emanzipiert, die jedem Einzelnen die Gemeinsamkeit auferlegt, der er angehören will“ (61). Doch könne nicht bloße Polemik gegen unfruchtbare Theorien das Hauptgeschäft werden. Es gehe vielmehr um ein Wirken für das die Kirche einigenden Bekenntnis. „Nur da, wo man als das einigende Band die Macht eines gemeinsamen kirchlichen Glaubens anerkennt, den Keiner seine Erfindung, Jeder vielmehr nur ein geschenktes teures Gut nennen darf, ist jene Einheit vorhanden, welche zu wahren und zu vertreten Keinem Anmaßung, sondern Jedem Pflicht und Wohltat erscheint“ (63).

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Stand: 23. Februar 2012.