Bibelkunde in Greifswald
Prüfungsmodus
Die Theologische Fakultät in Greifswald hat seit dem Wintersemester 2011/2012 den Pfarramts- und Diplomstudiengang „Evangelische Theologie“ modularisiert; im Wintersemester 2012/2013 folgten die Lehramtsstudiengänge. In diesem Zuge wurde auch der Ablauf der Bibelkundeprüfung nach der „Richtlinie zur Prüfung in Bibelkunde (Biblicum)“ des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages vom 9. Oktober 1999 verändert: Beide Prüfungen finden direkt nacheinander statt, dafür dauern sie statt 20 jeweils nur 15 Minuten, statt zwei wird nur noch eine Note vergeben. Mit der Biblicumsprüfung erwartet Sie also eine Doppelprüfung über Bibelkunde Altes Testament und Bibelkunde Neues Testament. Vorteilhaft ist der neue Prüfungsmodus insofern, da eine wichtige studienstrategische Einsicht abgebildet wird: Bibelkundliches Wissen ist Handwerkszeug für das ganze Studium. Wir empfehlen vier bis sechs (!) Wochen Lernzeit, um dieses Handwerkszeug zu erwerben. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer landeskirchlichen oder bildungsministeriellen Behörde, ob es Vorschriften zur FORM der Bibelkundeprüfung gibt, damit in dieser Hinsicht Konformität gewährleistet ist.
Die Prüfung wird von einer zweiköpfigen Prüfungskommission abgenommen, bestehend aus einem Prüfer für den alttestamentlichen und einem Prüfer für den neutestamentlichen Bereich.
Prüfungstermine
Biblicumstermine
Die nächsten Biblicumsprüfungen finden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem SoSe 2022 vom 18. bis 20. Juli 2022 sowie vom 19. bis 22. September 2022 statt.
Wichtig: Melden sich während der universitätsweiten Anmeldefrist über das Zentrale Prüfungsamt zur Prüfung an. Bitte wählen Sie die 2. Mündliche Prüfung mit der Nummer 1120, wenn Sie sich anmelden. Wählen Sie die 1. Mündliche Prüfung (Nummer 1110), um von Prof. Beyerle oder Prof. Böttrich im Anschluss an eine Vorlesung / ein Seminar geprüft zu werden, worin nicht Bibelkunde der Gegenstand ist.
Wiederholungsprüfungen
Es ist kein besonderer Wiederholungsprüfungstermin vorgesehen. Wird eine Prüfung nicht bestanden, so ist sie im Prüfungszeitraum des folgenden Semesters abzulegen. Das Zentrale Prüfungsamt meldet Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben, automatisch zum nächsten Termin an.
Möglichkeiten zur Absprache für die Prüfung
Für Absprachen zu den Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfer:
für das Alte Testament Dr. Andreas Ruwe
für das Neue Testament Henrike Dilling
Ihre konkreten Prüfungszeiten erfahren nach Ablauf der Anmeldefrist über das Selbstbedienungsportal.
Bei Anfragen hinsichtlich der konkreten zeitlichen Planung wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Theologischen Fakultät und nicht an die Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt Online über HIS LSF. Versäumen Sie nicht die universitätsweite Anmeldefrist, da eine Prüfungsanmeldung in der Nachfrist kostenpflichtig ist.
Im Basismodul »Biblische Wissenschaften« für LA Gym und LA RegS müssen jeweils zwei 30minütige mündliche Prüfungen abgelegt werden. Nur die zweite dieser Prüfungen ist die 30minütige Biblicumsprüfung. Wählen Sie daher bei der Anmeldung über HIS die Prüfung mit der Nummer 1120!
Die erste Prüfung (Nummer 1110) muss sich auf die dritte Veranstaltung (Vorlesung oder Seminar) beziehen, die neben der Bibelkunde AT und der Bibelkunde NT zum Abschluss des Basismoduls »Bibelwissenschaft« besucht wurde. Prüfungsschwerpunkt der 1110-Prüfung ist entsprechend Methodenlehre, Zeitgeschichte, Einleitungs- oder Einführungswissen. Um diese anderen Prüfung zu organisieren, wenden Sie sich bitte an den Dozenten der Vorlesung oder des Seminars (in der Regel Prof. Beyerle oder Prof. Böttrich).
Über die für AT II abzuwählenden Bücher informieren Sie bitte Dr. Andreas Ruwe per Mail.
Prüfungsinhalte
In der Prüfung weisen die Studierenden Überblickwissen zu den alt- und neutestamentlichen Schriften nach. Dazu zählen eine grundlegende Orientierung in den Einleitungsfragen sowie Kenntnisse zu Inhalt und Aufbau der biblischen Bücher und zu den Schriftensammlungen der beiden Kanonteile.
Die angebotenen Übungen bereiten auf die Prüfungen vor. Nehmen Sie bei der Prüfungsanmeldung in jedem Fall Kontakt mit den Prüfern auf.
Hinweise zur alttestamentlichen Teilprüfung: Im alttestamentlichen Teil werden Sie für Gewöhnlich zunächst gebeten, eines der fünf Bücher des Pentateuchs vorzustellen (ca. 33% der AT-Prüfungsleistung). Danach folgt im zweiten Abschnitt eine Frage zu einem der Bücher aus den Propheten, wobei der Prüfer aus folgenden Büchern auswählen kann: Jos, Ri, 1Sam, 2Sam, 1Kön, 2Kön, Jes, Jer, Ez (ca. 33% der AT-Prüfungsleistung). Studierende, die im Studiengang LA Gymnasium eingeschrieben sind, können zwei dieser neun Bücher abwählen, Studierende im LA Regionale Schule wählen vier dieser Bücher ab, maximal jedoch eines der großen Prophetenbücher (Jes, Jer, Ez). Über die abzuwählenden Bücher informieren Sie bitte Dr. Andreas Ruwe per Mail. Der dritte Abschnitt wird nochmals in „drei kleine Fragen“ eingeteilt (je ca. 11% der Prüfungsleistung); er enthält Fragen, in denen bibelkundliches Querschnittswissen über das gesamte Alte Testament abgefragt wird (Begriffsklärungen, thematisch übergreifende Details, Nachzeichnen eines Handlungsplots, Kurzdarstellung zeitgeschichtlicher Sachverhalte). Prüfungsgrundlage sind die bibelkundlichen Übersichten von Dirk Schwiderski, die ab der 4. Auflage in Martin Rösels Bibelkunde eingebunden sind sowie der Inhalt von Martin Rösels „Bibelkunde Altes Testament“.
Ablauf der Prüfung
Für jede Prüfung (Biblicum) sind insgesamt 40 Minuten vorgesehen, von denen zweimal 15 Minuten auf die Prüfung selbst entfallen. Die Bewertung ergibt sich aus den gemittelten Teilnoten. Zum Bestehen der Prüfung muss jede Teilprüfung mit mindestens 4,0 abgelegt werden.
Das Ergebnis der Prüfung kann über das HIS LSF abgerufen werden. Im Falle des Nicht-Bestehens erfolgt automatisch die Wiederanmeldung durch das Prüfungsamt für die nächste reguläre Prüfungsperiode. Spätestens drei Semester (+ Sprachsemester) nach dem Termin, der in der Studienordnung vorgesehen ist, muss die Prüfung abgelegt werden; anderenfalls wird die Prüfung wegen Fristüberschreitung mit »Nicht Bestanden« bewertet.
Rücktritt von der Prüfung
Im Rahmen der Anmeldefristen zur Prüfung ist ein Rücktritt ohne Nennung von Gründen möglich.
Im Krankheitsfall besteht die Möglichkeit, sich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abzumelden. Darüber hinaus ist auch ein begründeter Rücktritt in Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Zentrale Prüfungsamt.
Ein unbegründeter oder nicht ausreichend begründeter Rücktritt von der Prüfung oder das Nicht-Erscheinen zum bekanntgegebenen Prüfungstermin gilt als „Nicht bestanden“ (5,0). Unangekündigt nicht zur Prüfung zu erscheinen, erschwert darüber hinaus die Arbeit der Prüfer – bitte treten Sie mit den Prüfenden in Kontakt, wenn Schwierigkeiten auftreten.
Beachten Sie dazu bitte auch die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung. Bitte informieren Sie im Falle eines Rücktritts eim Prüfungsamt (nach Ablauf der Anmeldefrist) unbedingt auch die Prüfer*innen