Gesammelte FAQ zur Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Theologischen Fakultät

(aktualisiert am 21.04.2022)

Q: Welche Voraussetzungen gelten für die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Präsenzbetrieb?

Q: Welche Voraussetzungen gelten für die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Präsenzbetrieb?

A: Die Universität Greifswald hat ihr Hygiene- und Sicherheitskonzept überarbeitet bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig auf den zentralen FAQ-Seiten.

Derzeit ist die 3G-Regelung entfallen. Es gibt daher keine Voraussetzungen zum Besuch einer Lehrveranstaltung in Präsenz. Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten jedoch weiterhin.

Q: Ist die Teilnahme an den bibelkundlichen Vorbereitungsveranstaltungen Voraussetzung dafür, an der Bibelkundeprüfung teilzunehmen?

A: Sie können die Bibelkundeprüfung ablegen, ohne die zugehörigen Vorbereitungsübungen zu besuchen.

Q: Findet Hebräisch II statt?

A: Hebräisch II findet im Sommersemester statt. Die Veranstaltung wird zunächst digital durchgeführt. Interessenten bitten wir, sich via E-Mail bei Herrn Casagrande zu melden (alessandro.casagrande@uni-greifswald.de).

Q: Ich kann die Zoom-Anwendung nicht installieren (z.B. aufgrund eines zu alten Betriebssystems), was soll ich tun?

A: Bitte versuchen Sie, sich in diesem Fall über den Browser zuzuschalten. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich für den Versuch einer individuellen Lösung bei Herrn  Seebeck (lasse.seebeckuni-greifswaldde).

Q: Meine Internetverbindung ist zu langsam, um an den Videomeetings teilzunehmen. Was soll ich tun?

A: Bitte prüfen Sie, ob die Verwendung eines LAN-Kabels statt einer WIFI-Verbindung und/oder das Abschalten der eigenen Videofunktion Besserung bringt. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte beim Moderator Ihrer Veranstaltung, um ggf. Möglichkeiten des erweiterten Selbststudiums zu eruieren.

Q: Ich kann mich nicht in den zu meiner Veranstaltung gehörenden Moodle-Kurs einschreiben. Was soll ich tun?

A: Setzen Sie sich bitte mit dem Moderator Ihrer jeweiligen Veranstaltung oder mit dem Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls in Verbindung.

Q: Wie kann ich auf die eBooks im Bestand der UB Greifswald zugreifen?

A: Der Zugang zum Online-Bestand der Bibliothek ist über Shibboleth möglich.

Kurzanleitung zum Zugang über Shibboleth

Q: Die Belegfristen sind geschlossen und ich kann mich nicht mehr in die gewünschte Lehrveranstaltung einschreiben. Was soll ich tun?

A: Bitte wenden Sie sich an die Dozent*innen der Veranstaltung und an die Sekretariate des jeweiligen Lehrstuhls. Sie werden dann manuell in die Veranstaltung eingeschrieben und bekommen Informationen für den Zugang zu den Moodle-Kursen der jeweiligen Veranstaltung.

Q: Was soll ich tun, wenn ich aus technischen Gründen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kann?

A: Bitte kontaktieren Sie Herrn Seebeck (lasse.seebeckuni-greifswaldde), um ggf. eine Lösung für die technischen Probleme zu finden. Sollte dies erfolglos bleiben, wird Herr Seebeck Ihren Fall an den/die Dozent*in der Lehrveranstaltungen vermitteln. Es werden dann individuelle Lösungen angeboten, um die Lehrveranstaltungen auf asynchronem Wege bestmöglich für Sie abzubilden (z. B. Materialien, Textempfehlungen, kleine Arbeitsaufgaben, Beantwortung von Fragen via E-Mail u.ä.).

Q: Was muss ich in Bezug auf die Durchführung von Prüfungen beachten?

A: Prüfungen können sowohl in Präsenz als auch digital stattfinden. Es wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um alle gängigen Prüfungsformen auch auf digitalem Wege durchführen zu können. Für nähere und aktuelle Informationen hierzu besuchen Sie bitte die Informationsseite des Zentralen Prüfungsamtes → https://www.uni-greifswald.de/studium/waehrend-des-studiums/rund-um-die-pruefungen/aktuelle-informationen/

Q: Werden die Zeiten auf BAföG-Anspruch verlängert?

A: Die Regelung dazu erfolgt auf Bundesebene. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php

 

Q: Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Anrechnung des Sommersemesters 2020 bis einschließlich des Wintersemesters 2021/22 auf die Regelstudienzeit aus?

A: Für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde beschlossen, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 für die Regelstudienzeit nicht angerechnet werden bzw. die individuelle Regelstudienzeit sich um jeweils ein Semester verlängert. Die entsprechende Meldung finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsamtes.