Stipendien-Programme


Deutschland-Stipendien (Braner - Stipendium)

Mit dem Deutschlandstipendium fördert die Universität Greifswald seit 2011 jedes Jahr zum Wintersemester besonders leistungsstarke Studierende. Die Anzahl der Stipendien ist von der Anzahl der Studenten an der Universität abhängig.
Bewerben können sich Studierende aller Fakultäten und Fachrichtungen, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Bewerbung ist eindeutig an eine Fakultät zu richten.

Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Es wird für mindestens ein Jahr gewährt. Die Stipendien werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz –StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) , geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2204) , der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20.Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197) sowie der Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald über die Vergabe von Stipendien aus dem nationalen Stipendienprogramm vom 24. Mai 2011 vergeben.

Nationales Stipendienprogramm - Deutschlandstipendien

weitere Informationen zum Deutschlandstipendium


Bogislaw-Stipendium

Die Universität Greifswald vergibt Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders leistungsstarke,
begabte und qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden. Grundlagen hierfür bilden das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) vom 20.11.2008, die Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010 und der Senatsbeschluss vom 19.05.2010. Die Stipendien werden vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel vergeben.
Die Förderung soll Doktorandinnen und Doktoranden die Chance eröffnen, überdurchschnittliche Fähigkeiten zu entfalten und qualitativ hochwertige Promotionen zu erstellen und damit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung zu leisten. Das Bogislaw-Stipendium wird aus Mitteln des Körperschaftshaushaltes der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Verfügung gestellt.
Die Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertengesetz M-V sind nach hochschulöffentlicher Ausschreibung in der Stabstelle Berufungen/Stipendien einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen und Auskünfte sind dort ebenfalls erhältlich.

Art und Höhe des Stipendiums

Stipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt. Die Dauer der Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen insgesamt maximal drei Jahre. Das Grundstipendium beträgt 1.200,00 Euro. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden. Sachkostenzuschüsse können gewährt werden, wenn das Promotionsvorhaben in ein DFG-Graduiertenkolleg eingebunden ist.

Bogislaw-Stipendium

weiter Informationen zum Bogislaw-Stipendium

Ansprechpartnerin für Stipendienbewerber

Universität Greifswald
Stabstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien
Katrin Purps
Domstraße 58 A
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420 1357
stabstipuni-greifswaldde