FAQs und Informationen für Studierende an der Theologischen Fakultät

(aktualisiert am 19.09.2025)

A: Sie können die Bibelkundeprüfung ablegen, ohne die zugehörigen Vorbereitungsübungen zu besuchen.

A: Hebräisch II findet immer im Sommersemester statt. 

A: Bitte versuchen Sie, sich in diesem Fall über den Browser zuzuschalten. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich für den Versuch einer individuellen Lösung beim zuständigen Dozierenden.

A: Bitte prüfen Sie, ob die Verwendung eines LAN-Kabels statt einer WIFI-Verbindung und/oder das Abschalten der eigenen Videofunktion Besserung bringt. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte beim Moderator Ihrer Veranstaltung, um ggf. Möglichkeiten des erweiterten Selbststudiums zu eruieren.

A: Setzen Sie sich bitte mit dem Moderator Ihrer jeweiligen Veranstaltung oder mit dem Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls in Verbindung.

A: Der Zugang zum Online-Bestand der Bibliothek ist über Shibboleth möglich.

Kurzanleitung zum Zugang über Shibboleth

A: Bitte wenden Sie sich an die Dozent*innen der Veranstaltung und an die Sekretariate des jeweiligen Lehrstuhls. Sie werden dann manuell in die Veranstaltung eingeschrieben und bekommen Informationen für den Zugang zu den Moodle-Kursen der jeweiligen Veranstaltung.

A: Bitte kontaktieren Sie den/die Dozent*in der Lehrveranstaltung, an der Sie nicht teilnehmen können und schildern Sie das Problem. Es werden dann individuelle Lösungen angeboten, um die Lehrveranstaltung auf asynchronem Wege bestmöglich für Sie abzubilden (z. B. Materialien, Textempfehlungen, kleine Arbeitsaufgaben, Beantwortung von Fragen via E-Mail u.ä.).

Darüber hinaus gibt es Unterstützung beim Familienservice der Universität Greifswald sowie beim Studierendenwerk Greifswald.

A: Fristen für Hausarbeiten und Prüfungen sind in der Fachprüfungsordnung geregelt. Der Regelfall sind Präsenzprüfungen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf eine elektronische Prüfung zu stellen. Bei Bewilligung kann die entsprechende Prüfung dann auch außerhalb der Universität stattfinden. Der Antrag muss schriftlich vor Ablauf der Meldefrist beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht und an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind, dass ein triftiger Grund vorliegt (z.B. Auslandssemester) und dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Näheres hierzu s. § 22a der Rahmenprüfungsordnung der Universität Greifswald 

Für nähere und aktuelle Informationen hierzu besuchen Sie bitte die Informationsseite des Zentralen Prüfungsamtes → https://www.uni-greifswald.de/studium/waehrend-des-studiums/rund-um-die-pruefungen/aktuelle-informationen/

A: Ja, es wird einen Latein-Grundkurs vom 15.09.2025 - 17.10.2025 und einen Latein-Aufbaukurs vom 20.10.2025 - 06.02.2026 geben. Bei Interesse melden Sie sich bitte über das LSF an.

A: Sie finden die Formulare & Scheine online unter folgendem Link: https://theologie.uni-greifswald.de/studium/studieninformationen/formulare/

A: Sie die Möglichkeit, Ihre 1. Evangelisch-Theologische Prüfung nachträglich von der Fakultät als Magister Theologiae anerkennen zu lassen. Dafür genügt es, wenn Sie eine kurze E-Mail an das Dekanat senden mit der Bitte um Nachmagistrierung. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem letzten Semester an der Theologischen Fakultät der Universität Greifswald immatrikuliert waren.

Zur Erstellung der Urkunde wird das Examenszeugnis benötigt. Dieses können Sie dem Dekanat als Scan zusenden. Bei Abholung der Urkunde müssen Sie dann allerdings noch ein Original oder eine beglaubigte Kopie vorweisen. Sie können alternativ eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses per Post an das Dekanat senden.