Gesammelte FAQ zur Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Theologischen Fakultät
(aktualisiert am 31.05.2022)
Q: Welche Voraussetzungen gelten für die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Präsenzbetrieb?
A: Die Universität Greifswald hat ihr Hygiene- und Sicherheitskonzept überarbeitet bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig auf den zentralen FAQ-Seiten.
Derzeit ist die 3G-Regelung entfallen. Es gibt daher keine Voraussetzungen zum Besuch einer Lehrveranstaltung in Präsenz. Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten jedoch weiterhin.
A: Sie können die Bibelkundeprüfung ablegen, ohne die zugehörigen Vorbereitungsübungen zu besuchen.
A: Hebräisch II findet im Sommersemester statt. Die Veranstaltung wird zunächst digital durchgeführt. Interessenten bitten wir, sich via E-Mail bei Herrn Casagrande zu melden (alessandro.casagrande@uni-greifswald.de).
A: Bitte versuchen Sie, sich in diesem Fall über den Browser zuzuschalten. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich für den Versuch einer individuellen Lösung bei Herrn Seebeck (lasse.seebeckuni-greifswaldde).
A: Bitte prüfen Sie, ob die Verwendung eines LAN-Kabels statt einer WIFI-Verbindung und/oder das Abschalten der eigenen Videofunktion Besserung bringt. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte beim Moderator Ihrer Veranstaltung, um ggf. Möglichkeiten des erweiterten Selbststudiums zu eruieren.
A: Setzen Sie sich bitte mit dem Moderator Ihrer jeweiligen Veranstaltung oder mit dem Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls in Verbindung.
A: Der Zugang zum Online-Bestand der Bibliothek ist über Shibboleth möglich.
A: Bitte wenden Sie sich an die Dozent*innen der Veranstaltung und an die Sekretariate des jeweiligen Lehrstuhls. Sie werden dann manuell in die Veranstaltung eingeschrieben und bekommen Informationen für den Zugang zu den Moodle-Kursen der jeweiligen Veranstaltung.
A: Bitte kontaktieren Sie Herrn Seebeck (lasse.seebeckuni-greifswaldde), um ggf. eine Lösung für die technischen Probleme zu finden. Sollte dies erfolglos bleiben, wird Herr Seebeck Ihren Fall an den/die Dozent*in der Lehrveranstaltungen vermitteln. Es werden dann individuelle Lösungen angeboten, um die Lehrveranstaltungen auf asynchronem Wege bestmöglich für Sie abzubilden (z. B. Materialien, Textempfehlungen, kleine Arbeitsaufgaben, Beantwortung von Fragen via E-Mail u.ä.).
A: Fristen für Hausarbeiten und Prüfungen sind in der Fachprüfungsordnung geregelt. Der Regelfall sind daher wieder Präsenzprüfungen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf eine elektronische Prüfung zu stellen. Bei Bewilligung kann die entsprechende Prüfung dann auch außerhalb der Universität stattfinden. Der Antrag muss schriftlich vor Ablauf der Meldefrist beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht und an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind, dass ein triftiger Grund vorliegt (z.B. Auslandssemester) und dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Näheres hierzu s. § 22a der Rahmenprüfungsordnung der Universität Greifswald
Für nähere und aktuelle Informationen hierzu besuchen Sie bitte die Informationsseite des Zentralen Prüfungsamtes → https://www.uni-greifswald.de/studium/waehrend-des-studiums/rund-um-die-pruefungen/aktuelle-informationen/
A: Die Regelung dazu erfolgt auf Bundesebene. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php
A: Für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde beschlossen, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 für die Regelstudienzeit nicht angerechnet werden bzw. die individuelle Regelstudienzeit sich um jeweils ein Semester verlängert. Die entsprechende Meldung finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsamtes.
A: Sie finden die Formulare & Scheine online unter folgendem Link: https://theologie.uni-greifswald.de/studium/studieninformationen/formulare/