Ordnungen


Rubenowplatz. Foto: Martin Alex

Allgemeine Prüfungs- und Studienordnungen

www.uni-greifswald.de

Alte Sprachen (Hebräisch / Griechisch / Latein)

Prüfungsordnung für den Nachweis über die Kenntniss der alten Sprachen Hebräisch, Griechisch und Latein an der Theologischen Fakultät 

Diese Prüfungsordnung regelt den Inhalt, Aufbau und Ablauf des Prüfungsverfahrens zum Nachweis der Kenntnisse der drei alten Sprachen Hebräisch, Griechisch und Latein, wie sie für die Studiengänge Magister Theologiae, Kirchliches Examen sowie Gymnasiales Lehramt evangelische Religion an der Theologischen Fakultät der Universität Greifswald erforderlich sind.

Kirchliches Examen/Pfarramt

Bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung ist das zentrale Prüfungsamt der Universität Greifswald für die Organisation der Prüfungen und für die Dokumentation der im Grundstudium erbrachten Studienleistungen zuständig.

Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung stimmen mit den Prüfungsvorleistungen der Prüfungs- und Studienordnung Magister Theologiae bzw. der Fachprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie überein. Die Zulassung zur Zwischenprüfung erteilt das Zentrale Prüfungsamt.

Für das Hauptstudium und die Examensphase gilt die Prüfungs- und Studienordnung über das 1. Theologische Examen Ihrer jeweiligen Landeskirche.

Prüfungs- und Studienordnung Kirchliches Examen/Pfarramt (bis zur Zwischenprüfung)
inkl. Musterstudienplan und Modulbeschreibungen

Masterstudiengang Theological Studies

Prüfungs- und Studienordnung M.Th.St. (Vollzeit)
inkl. Musterstudienplan und Modulbeschreibungen

Prüfungs- und Studienordnung M.Th.St. (berufsbegleitend)
inkl. Musterstudienplan und Modulbeschreibungen