Denkanstoß WS 2006/2007
"Zur Befestigung des orthodoxen Glaubens" – die Universitätsgründung in Greifswald vor 550 Jahren
Prof. Dr. Dr. h.c. Roderich Schmidt
Die Universität Greifswald feiert in diesem Semester ihr 550-jähriges Bestehen. Die Geschichte der abendländischen Universitäten beginnt schon im 11. und 12. Jahrhundert. Aus Schulen der Theologie, der Rechte und der Medizin entstanden sogenannte studia generalia, für die im 13. Jahrhundert als Bezeichnung der Gemeinschaft von Lehrern und Schülern der Begriff "Universität" aufkam (universitas magistrorum et scolarum). Solche Lehranstalten entstanden in Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und England. Große Wirkung ging von der Universität Paris (Sorbonne) für die Theologie und die Philosophie, und von der Universität Bologna für die Rechtswissenschaft aus. Ein Zentrum der Medizin war Salerno.
In Mitteleuropa begann die Gründung von Universitäten 1348 mit Prag, wo Kaiser Karl IV. für sein Königreich Böhmen eine Hohe Schule nach dem Vorbild von Paris errichtete. 1365 folgte die Gründung der Universität in Wien durch Herzog Rudolf IV. von Österreich. 1386 wurde die dritten Universität im Deutschen Reich durch Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz in Heidelberg gegründet. Außerhalb des Reiches entstanden Universitäten in Polen (Krakau 1364) und in Ungarn (Fünfkirchen 1367 und in Ofen 1369).
In Deutschland setzte sich die Kette der Universitätsgründungen fort mit Köln (1388), Erfurt (1389), Würzburg (1402), Leipzig (1409) und Rostock (1419). 1429 kam noch Löwen hinzu. Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts kam es dann zu einer neuen Welle von Universitätsgründungen, beginnend mit Greifswald (1456) und Freiburg (1457). Es folgten Trier, Mainz, Basel, Ingolstadt, Tübingen und im 16. Jahrhundert Wittenberg (1502) und Frankfurt an der Oder (1506). Nach der Reformation entstand 1527 Marburg als erste evangelische Universität in Deutschland.
Die Gründung einer Universität war 1456 also nichts Ungewöhnliches mehr. Es gab Vorbilder und Parallelen. Wie vollzog sich eine solche Grüdung? Auf jeden Fall brauchte ein Fürst oder ein Stadtrat ein großes Quantum Optimismus, um ein Generalstudium ins Leben zu rufen. Es gab auch Gründungsversuche, die an erheblichen Schwierigkeiten scheiterten. Wenn die Greifswalder Gründung so schnell vollzogen werden konnte, so lag das hauptsächlich auch daran, daß die gravierendsten Gegengründe bereits aus dem Wege geräumt waren, bevor man mit dem nötigen Gründungsprivileg des Papstes und dem Stiftungsbrief in der Hand an die Eröffnung schritt.
Der Stiftungsbrief von Seiten der zuständigen weltlichen Obrigkeiten und das päpstliche Privileg waren unabdingbare Voraussetzungen für die Errichtung einer Universität, jenes aus rechtlichen Gründen, besonders wegen der Ausstattung und Dotierung, dieses wegen der allgemeinen Anerkennung und dauernden Garantie der Einrichtung. Am Privileg hing schließlich auch die Allgemeingültigkeit der erteilten akademischen Grade.
Es mußten zugleich die kirchlichen und weltlichen Instanzen der Region der Universitätsgründung zustimmen. Im Greifswalder Fall geht das aus der Bekanntmachung hervor, die der Landesherr, Herzog Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast am 15. Dezember 1455 erließ. Er beabasichtige, so heißt es dort, ein Generalstudium in Greifswald zu errichten "mit Zustimmung seiner Räte, des Bischofs von Cammin, der Äbte der pommerschen Klöster sowie der Stadtgemeinden und Vasallen". Am gleichen Tag erklärten der Bürgermeister und die Ratsherren der Stadt Greifswald, für Unterbringung und Unterhalt des Generalstudiums die nötige Fürsorge tragen zu wollen. Es wurde eine weitflächige Beteiligung für den Universitätsplan im Land vorgesehen, und Ende 1455 war sie offenbar auch erreicht, wenn auch noch nicht alle Einzelheiten geregelt waren. Nun war vor allem noch das erforderliche Verfahren an der Kurie in Rom zum Abschluß zu bringen.
Bereits im Frühjahr 1455 hatte sich Herzog Wartislaw mit der Bitte um ein Universitätsprivileg an den Papst gewandt. Die künftige Hochschule, so legte der Herzog dar, solle "zur Befestigung des orthodoxen Glaubens dienen, damit die Zierde des Hauses des Herrn vermehrt werden möchte". Der Papst forderte nun am 31. Juli den Bischof von Brandenburg zu einem Bericht auf, da er über das vom Pommernherzog Dargelegte gern mehr erführe und die Verhältnisse der Stadt Greifswald ungenügend kenne. Der Brandenburger Bischof zog die gewünschten Auskünfte ein und berichtete positiv nach Rom. Daraufhin wurde des förmliche Verfahren eröffnet.
Aber da gab es Schwierigkeiten. Die Rostocker Universität hatte von der Sache Wind bekommen und Abgesandte nach Rom geschickt, um die Genehmigung zu verhindern. Sie wurde dabei vom Herzog von Mecklenburg und vom Kurfürsten von Brandenburg unterstützt. Aber auch pommerscherseits blieb man bei der Kurie nicht untätig. Der Vizedominus des Bischofs von Cammin, der Kolberger Dompropst Nikolaus Bruckmann bemühte sich erfolgreich, die Rostocker mit Hilfe nicht unbedeutender Geldbeträge auszustechen.
Unter dem Datum des 29. Mai 1456 erteilte Papst Calixt III. die gewünschte Urkunde für die Universität Greifswald und genehmigte das Studium der Theologie, der Philosophie, des Römischen Rechts, des Zivilrechts und weiterer Wissenschaften. Er bestellte den Bischof von Cammin zum Kanzler, der die Lizenz bei den Promotionen zu erteilen haben sollte, und wies ihn an, die pästliche Urkunde bekannt zu machen, sobald der Herzog die für den dauernden Bestand der Universität erforderlichen Mittel bereitgestellt habe.
Nachdem dies geschehen war, gab der für Greifswald zuständige Bischof Henning Iven das Papstprivileg den in Greifswald bereits anwesenden Doktoren und Magistern bekannt und wies sie an, ein Consilium universitatis zu bilden, das einen Rektor wählen müsse. Den Greifswalder Bürgermeister Dr. Heinrich Rubenow ernannte er zum Vicecancellarius, d.h. zu seinem Vertreter am Ort, und übertrug ihm die Aufgabe, Statuten für die Universität zu erlassen. Der Herzog ernannte wenige Tage später Rubenow zu seinem Vicedominus, also seinem handlungsberechtigten Stellvertreter, und beauftragte ihn ebenfalls, einen Rat zu bilden, Statuten abzufassen, ein Insiegel und Szepter anfertigen zu lassen.
Nach diesen Anordnungen war der Weg frei für den förmlichen Eröffnungsakt. Am 17. Oktober 1456, am Folgeag „nach dem Gedenktag des Heiligen Gallus und Lullus“, trug Bischof Henning Iwen von Cammin die päpstliche Stiftungsurkunde in einem feierlichen Zuge durch die Straßen Greifswalds in die Nikolaikirche, wo er sie verlas und dann auf dem Hauptaltar niederlegte. Die Prozession erfolgte um die Stadtgemeinde in den Gründungsakt miteinzubeziehen und sie zu veranlassen, die Ordnungen der Universität zu respektieren, insbesondere die in die Stadt kommenden Studenten zu schützen.
In der Kirche hatte sich der Herzog mit seinem Gefolge eingefunden. Anwesend waren die hohe Geistlichkeit und die Repräsentanten der Stadt mit dem Bürgermeister Heinrich Rubenow an der Spitze. Der Herzog deponierte die zwei von ihm gestifteten Szepter ebenfalls auf dem Altar. Im Verlauf der kirchlichen Feier ergriff sie der inzwischen zum Rektor gewählte Heinrich Rubenow als Zeichen seiner Amtsgewalt. Die Predigt hielt der Franziskaner Werner Verman, sacrae theologiae professor.
Daß Rubenow vom Herzog wie vom Bischof zu ihren Vertretern bestellt und damit in besonderer Weise herausgestellt wurde, hatte seine guten Gründe. Ohne sein Zutun wäre die Einrichtung der Universität nicht zustande gekommen. Denn die ihr zugesicherten Einkünfte aus den dem Landesherrn zustehenden Abgaben bestimmter Dörfer und städtischer Steuern standen zum größten Teil nur auf dem Papier und waren nicht ohne weiteres verfügbar. Sie waren verpfändet, und zwar an niemand anderen als eben an Rubenow. Er hat sie aus seinen Mitteln eingelöst, damit sie der Universität zugute kommen konnten. Am 11. November 1456 hat er in einer Urkunde alles mit konkreten Summen zusammengestellt, was er bis dahin für die Universitätsgründung aufgewendet hatte. Er ließ dabei auch seine Motive anklingen: "umme salicheyt [Seligkeit] willen myner zele [Seele] und myner olderen [Eltern] unde vorvaren" habe er dies "deme hilgen Studio tome Gripeswolde [...] to enem ewighen brutschatte" [Brautschatz; also zur ewigen Mitgift] gegeben. Es ist ein berechtigter Ausdruck von Selbstbewußtsein, wenn er sich in den von ihm selbst angelegten Rektoratsannalen als "primus plantator, erector et fundator huius inclitae vniversitatis et eciam ecclesie collegiate" [erster Pflanzer, Errichter und Gründer dieser gepriesenen Universität und auch der Kollegiatkirche]. Rubenow nahm dies auch in Bezug auf das Kollegiatstift St. Nicolai für sich in Anspruch, das im Juli 1457 errichtet wurde. Es war aber von Anfang an als Bestandteil der Universitätsplanung gedacht und bestimmt. Die Kanonikate sollten für die Versorgung der Universitätslehrer herangezogen werden. Es wurden schließlich 28 Präbenden oder Pfründen von verschiedenen Seiten gestiftet, allein sechs wiederum von Rubenow selber.
Der Nachfolger des 1457 verstorbenen Herzogs Wartislaw IX., Wartislaw X., bescheinigte Rubenow in seiner Bestätigungsurkunde für die Universität Greifswald vom 1. August 1459, "dat he dessen sulven studii erst an eyn recht anhever unde beginre is gewesen", also daß die Gründungsinitiative von Rubenow ausgegangen sei. Und wahrscheinlich ist es richtig, daß Rubenow derjenige war, von dem die Anregung für eine Universität in Greifswald ausgegangen ist.
Der aus einer angesehenen Greifswalder Patrizierfamilie stammende Rubenow hatte im März 1436 das Studium der Rechte in Rostock begonnen. 1437 sah sich die Universität Rostock gezwungen, die Stadt, die sich in der Reichsacht befand und mit dem päpstlichen Bann belegt worden war, zu verlassen. Die Professoren fanden in Greifswald Zuflucht und blieben hier bis zum Jahr 1443. Dann nahmen die meisten Emegrierten den Lehrbetrieb wieder an der Warnow auf. Zu denen, die mit der Rostocker Universität nach Greifswald gekommen waren, gehörte auch Rubenow. 1447 erwarb er an der Universität Erfurt den Grad eines Licentiaten des römischen Rechts. Noch im gleichen Jahr übernahm er in seiner Vaterstadt das Amt des Syndikus. 1449 wurde er zum ersten Mal Bürgermeister. 1451 gab er der Stadt eine neue Verfassung. Wiederholt vertrat er die Stadt auf den Tagfahrten der Hansestädte. Dabei sammelte er reiche Erfahrung in der Diplomatie und knüpfte weitreichende Beziehungen. Er war mit der akademischen Welt gut vertraut, und auch in Greifswald hatte man diese durch die Rostocker Professoren kennen gelernt.
Wenige Tage nach dem Eröffnungsakt, am 21. Oktober 1456, kam eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Universität, dem Nikolaistift und der Stadt zustande. Dieser Vertrag, als "vruntlyche endracht unde tohupesate" [freundschaftliche Übereinkunft] bezeichnet, regelt im Einzelnen und ganz konkret das Verhältnis zwischen Universität, Stiftskapitel und Stadtrat. Sie "sollen wesen samentlyke ledemate enes lychammes", Glieder eines Leibes, verpflichtet zu gegenseitiger Hilfeleistung zum allgemeinen Besten und aller Nutzen.
Herzog Wartislaw IX. hat sich am 1. März 1457 noch einmal und deutlicher als zuvor über die Kompetenzen Rubenows geäußert und dessen Machtbefugnis gegenüber dem im Vertrag, der auch als "concordia" bezeichnet ist, Festgelegten hinaus gestärkt. Er habe ihn, so der Herzog dort, "to eneme hovede und verwesere an unser stede" [zum Haupt und Verweser an unser Statt] gesetzt. Er solle auf die rechte Verwendung der Gelder sehen. Ihm solle von allen Fakultäten halbjährlich Rechenschaft abgelegt werden. Er solle berechtigt sein, nach seinem Belieben Lehrer einzusetzen und zu entlassen, und zwar nicht nur, wenn diese ihren Vorlesungspflichten nicht nachkämen, sondern auch, wenn sie auf ihn nicht hören wollten oder gegen ihn konspirieren sollten. Die Urkunde schließt mit einer Blankovollmacht: Und wenn hier etwas vergessen sein sollte, das ihm zum Besten des Studiums, d.h. der Universität, dienlich sein möchte, so soll er "mechtig" sein, es zu bewirken, "de wyle he levet" [solange er lebe].
Hier klingt etwas an, was im Laufe des Jahes 1457 mit Macht aufbrach, nämlich Opposition und Auflehnung gegen Rubenow im Rat der Stadt sowie im Stiftskapitel. Rubenow sah sich gezwungen, die Stadt zu verlassen. Er floh nach Stralsund, kehrte aber schon im Dezember 1457 nach Greifswald zurück. Seinen Gegnern wurde der Prozeß gemacht. Am 18. Oktober 1459 wurde
Rubenow zum zweitenmal zum Rektor gewählt. Aber seine Stellung blieb angeschlagen. In der Silvesternacht, am 31. Dezember 1461, wurde er ermordet. Darauf bezieht sich sein Denkstein, der heute in der Marienkirche betrachtet werden kann.
Rubenow bezeichnete die Universität Greifswald als seine "Pflanzung", sich selbst als denjenigen, "qui hanc rem prima inchoavit" [der die Sache zuerst begann]. Überblickt man den Gründungsvorgang um Ganzen, so stellt man jedoch fest, daß es immer der Herzog war, der das letzte Wort bei den Regelungen für sich in Anspruch nahm. Es ist schwer zu entscheiden, von wem eigentlich der politische Wille ausgegangen ist, vom Herzog oder von Rubenow. Das wirft auch die Frage nach den Motiven der handelnden Personen auf. Aber darüber lassen nur Vermutungen aufstellen, klare Aussagen ergeben sich nicht.
Aus der Stiftungsurkunde der Universität Greifswald vom 29. Mai 1456:
Papst Calixtus, Diener der Diener Gottes zu ewiger Erinnerung der Gründung:
Unter anderen Glücksgütern, die ein sterblicher Mensch in diesem unsteten Leben durch die Gnade Gottes erlangen kann, wird die nicht zu den geringsten gezählt, daß er durch unablässiges Studium die Perle des Wissens erringen kann, die den Weg zu einem rechten und seligen Leben weist und den Wissenden kraft ihrer Kostbarkeit den Unwissenden weit überragen läßt und ihn Gott ähnlich macht; sie führt ihn ferner zur klaren Erkenntnis der Geheimnisse des Weltalls, sie hilft den Unwissenden und erhebt die niedrig Geborenen zu den Erhabenen. Daher mahnt der apostolische Stuhl unablässig, daß die Menschen angeleitet werden, um leichter das hohe Ziel menschlicher Bestimmung zu erreichen, die Kenntnis ständig zu mehren und den Gewinn an andere weiterzugeben. Während eine Aufteilung anderer Güter den Bestand mindert, wächst und mehrt sich dagegen die Wissenschaft in dem Maß, je weiter sie Verbreitung unter vielen findet.
Vor einiger Zeit wurde uns von Seiten des Edlen Wratislaws, Herzogs von Stettin und Fürsten von Rügen, dargelegt, daß die Stadt Greifswald besonders ausgezeichnet und bemerkenswert ist, daß dort ein gemäßigtes Klima herrscht, daß sie durch die Gnade des Herrn an allem Notwendigen für den menschlichen Lebensbedarf Überfluß hat und daß sie bekanntermaßen an einer solchen Stelle liegt, die für die meisten Anwohner der benachbarten Landstriche günstig zu erreichen ist. Deshalb hat der Herzog den Wunsch geäußert, daß zur Ehre des allmächtigen Gottes, zum Nutzen des Staates und zur Mehrung des rechten Glaubens ein Studium generale begründet und gehalten werde, das Theologie, Philosophie, kanonisches und bürgerliches Recht, sowie andere Fächer und Wissenschaften umfaßt: ein Studium, das dort für immer aufblühen und bestehen soll. Der Herzog beabsichtigt, mit Gütern so dafür zu sorgen, daß Doktoren und Magister bei diesem Studium in genügender Zahl angemessen unterhalten werden können. […]
Nachdem wir uns über alle Voraussetzungen unterrichtet haben, lassen wir uns von dem ausdrücklichen Wunsch leiten, die genannte Stadt mit den Gaben der Wissenschaft auszuzeichnen, damit sie Männer heranbilde, die durch Reife der Einsicht hervorragen, geschmückt mit dem Kranz der Tugenden und geschult am würdigen Vorbild der einzelnen Fakultäten; sie sei eine Quelle und ein Ursprung der Wissenschaften, aus deren Fülle alle schöpfen können, die danach streben, durch Belehrung in die Gesamtheit der Wissenschaft eingeführt zu werden.
Aus allen diesen [Gründen] und besonders aufgrund der Eignung der besagten Stadt, von der, wie wir erfahren haben, gesagt wird, daß sie unter anderen Städten und Orten, die im Machtbereich desselben Herzogs liegen, passender und geeigneter sei, die Samen der unverdorbenen Lehre zu vermehren und ihre heilsamen Sprosse hervorzubringen, und – nachdem die Dinge in sorgfältiger Prüfung erwogen sind – nicht allein für die Stadt selbst, sondern auch für die Einwohner und Hintersassen der Region geeignet und nutzbringend (sei), bin ich durch väterliche Gefühle gerührt und durch eines derartigen Fürsten Bitten zugunsten dieser Sache bewegt worden. Indem wir das, was insgesamt und einzeln um der Angelegenheit des besagten studiums willen vom Fürsten selbst verhandelt, getan und durchgeführt worden ist, zum Lob des göttlichen Namens und zur Verbreitung des Glaubens bekräftigen und bestätigen, haben wir kraft apostolischer Autorität festgelegt und ordnen ferner an, daß in ebendieser Stadt zukünftig ein studium generale bestehen soll, das sich fortan sowohl in Theologie und kanonischem und zivilem Recht als auch in jeder beliebigen anderen anerkannten Fakultät ausprägen möge; auch soll unser jetziger hochehrwürdiger Bruder, wie auch jeder künftige Camminer Bischof, dazu bestellt sein, dem Studium als Kanzler vorzustehen.“